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                                                            Dachatlas 1975 / 1980: Geneigte Dächer:  Dachtragwerke - Dr.-Ing. Wolfgang Brennecke

Den meisten Dachtragwerken liegt ein Konstruktionssystem zugrunde, das schon Jahrtausende alt ist: aus stabförmigen Baugliedern werden mehrere Trägerlagen kreuzweise übereinander gelegt, wobei der Trägerabstand oben am geringsten und unten am größten ist [1]. Gewöhnlich werden bis zu vier Lagen angeordnet:

 

Dachlatten

Sparren

Pfetten

Binder

 

Die Träger der oberen Lagen sind wesentlich schwächer als die der unteren und außerdem meistens kürzer. Das gesamte Tragwerk bildet infolgedessen keinen statisch einheitlich wirkenden „Trägerrost" [2], sondern eine aus vielen Einzelträgern bestehende Konstruktion, für die hier der Name "Trägergitter" vorgeschlagen wird [3]. Die Träger der einzelnen Lagen können Einfeld- oder Mehrfeldträger sein - die letzteren sind natürlich statisch günstiger (vgl. hierzu die Ausführungen auf Seite 61).

Wie viel Lagen von Trägern anzuordnen am günstigsten ist, hängt ab vom Verhältnis zwischen der größten Spannweite (z.B. der Gebäudebreite) und der kleinsten Spannweite (z.B. dem Abstand der Dachlatten). Eine wirtschaftliche Konstruktion ergibt sich, wenn das Verhältnis der Trägerspannweite zum Trägerabstand in jeder Lage etwa zwischen 1 : 2,25 und 1 : 7 liegt, wie es bei der zweilagigen Konstruktion von [4] der Fall ist (Verhältnis 1 : 2,84), jedoch nicht bei der Konstruktion von [5], die bei gleichem Stützweitenverhältnis ungünstigerweise eine Trägerlage mehr aufweist (Verhältnis 1 : 2).

In der Praxis ist häufig nicht jede Anzahl von Trägerlagen möglich. Die Richtung der untersten Trägerlage (z.B. der Dachbinder) liegt gewöhnlich von vornherein fest, oft aber auch die Richtung der obersten Trägerlage. Viele Deckungsarten verlangen nämlich eine bestimmte Spannrichtung - für Dachziegel oder Asbestzement-Wellplatten zum Beispiel muss die oberste Trägerlage waagerecht laufen. Dabei kann es vorkommen, dass an und für sich zwei Trägerlagen am günstigsten wären [6], aber mit Rücksicht auf die Dachhaut entweder eine Lage [7] oder drei Lagen [8] anzuordnen sind. In diesen Fällen müssen die eben angegebenen Verhältnisse zwischen Trägerabstand und Trägerspannweite u.U. etwas unter- oder überschritten werden, die Grenzen liegen dann ungefähr bei 1 : 2,1 und 1 : 10.

Mit den hier wiedergegebenen Faustwerten soll vor allem darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Festlegen der Anzahl von Trägerlagen eine konstruktive Entscheidung darstellt, die bei wesentlichem Abweichen von den angegebenen Richtwerten erhebliche Mehrkosten bedingen kann. Innerhalb der angegebenen Grenzen ergeben sich dagegen nur verhältnismäßig kleine Kostenunterschiede, die selten mehr als 50% ausmachen. Genauere Aussagen sind nur bei einer gründlichen Untersuchung des Einzelfalls möglich, die sich aber bei kleinen Projekten kaum lohnt.

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